Um die Honorare für unsere Bilder möglichst gerecht einzustufen, unterscheiden wir zwischen privater bzw. nichtkommerzieller Nutzung und der gewerblichen Nutzung.
Private bzw. nichtkommerzielle Nutzung
Unter der privaten und nichtkommerziellen Nutzung verstehen wir beispielsweise wenn eine Sportlerin oder ein Sportler, die Eltern oder der Verein Bilder von uns anfragt. Diese Bilder erhalten eine Freigabe zur privaten Nutzung wie das Anschauen zu Hause, das Ausdrucken, das Anzeigen auf dem heimischen Fernseher oder ähnliche Nutzungsarten. Hier fällt auch das Recht auf eine Privatkopie zur Sicherung der von uns überlassenen Datenträger hinein.
Nicht in diesen Bereich fallen unter anderem:
Das Aufführen vor einem Publikum wie bei einer Weihnachtsfeier, dem Vereinshock, die Weitergabe an Zeitungen oder Redaktionen, die Veröffentlichung oder Ausstrahlung, das Verbreiten der Bilder im Original oder in abgeänderter Form über Online-Dienste oder Webseiten. Diese Liste ist nur exemplarisch – denn jegliche Form der Weitergabe, der Veröffentlichung, Bearbeitung oder Veränderung, das Vervielfältigen zur Weitergabe oder Kombinationen hieraus ist nicht gestattet.
Die Gewerbliche oder Kommerzielle Nutzung
Dies ist die Alternative zur privaten und nichtkommerziellen Nutzung – hierunter fällt alles was mit einer Gewinnerzielungsabsicht tätig ist: zum Beispiel eine Zeitung, ein Magazin, ein Jahrbuch, die Verwendung im Rundfunk und Fernsehen und ähnliches. Sobald ein Unternehmen oder ein Nutzer Gewinn erwirtschaften möchte und der Einsatz unserer Bilder in diesem Rahmen erfolgt, handelt es sich nicht mehr um eine nichtkommerzielle oder private Nutzung und unsere Bilder sind gegen Honorar erhältlich.
Massgeblich ist für uns die Einzelvereinbarung mit der jeweilgen Redaktion oder mit dem Nutzer, bei der die Honorarhöhe in Abhängigkeit vom geplanten Einsatzzweck erfolgt. Bei Veröffentlichungen richten wir uns im allgemeinen nach dem Redaktionshonorar, allerdings ist die Mindesthonorierung entsprechend der Vorgabe der Tabellen von Ver.Di / DJM vom April 2013 als untere Grenze für Veröffentlichungen im EU-Raum.
Weitere Informationen haben wir unter dem Stichwort > Bildagentur zusammengefasst.
Sonderfälle oder unsicher ? Sprechen Sie uns an…
Unsere oben angegebenen Kategorisierungen sind die allgemeine Grundlage und wir haben nicht die Absicht über jedes Bild zu verhandeln. Jedoch bieten wir gerne ein offenes Ohr wenn Sie ein Vorhaben planen, welches sich im obigen Rahmen nicht abbilden lässt oder ernsthaft ihr Budget überschreitet. Wir versuchen dann Ihren Fall abzuwägen wenn Sie uns genügend Informationen bereitstellen und Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten.