Bilder für die Veröffentlichung
Wir freuen uns Ihnen unsere Bilder auch für die Veröffentlichung in der Zeitung oder anderen Druck- und Onlinemedien anzubieten. Unsere Bilder die wir herausgeben werden speziell für Ihren Anwendungszweck aufbereitet und unterscheiden sich qualitativ von den Fassungen die wir für die Wiedergabe am heimischen Bildschirm bereitstellen.
Die Bilder werden bei uns mit professionellen Kameras und hochwertigen Objektiven aufgezeichnet (üblicherweise die Canon EOS 1-Modelle und die dazugehörigen Objektive von Canon und Sigma) und weisen daher eine hohe Grundqualität aus. Abhängig von Ihrem Einsatzzweck optimieren wir die Bilder entsprechend.
Ihre Bilder übermitteln wir Ihnen elektronisch mit einem Download-Link zu einem für Sie eingerichteten Speicherbereich, um Übermittlungsfehler beim Versand per eMail auszuschliessen (beispielsweise wegen zu grossen Dateianhängen oder Mailboxen mit geringer Restkapazität).
Durch die derzeitige Art des Gewerbes erheben wir keine Umsatzsteuer und alle unsere Honorare sind steuerfrei (Anwendung von § 19 UStG, „Kleinunternehmerregelung“).
Wir bitten Sie um die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse, sodass wir zeitnah von der Veranstaltung Ihnen die Bilder zusenden können.
Die Honorierung erfolgt üblicherweise nach ihrem Redaktionshonorar, allerdings wenden wir die von ver.di / DJV / MFM in der aktuellen Fassung der jeweiligen Tabellen gültigen Mindesthonorare an. Sollte dieses Mindesthonorar über ihrem Redaktionssatz liegen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme, um eine Lösung hierfür gemeinsam zu erarbeiten.
Die Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfanges, weitergehende Nutzungen sind separat zu honorieren. Unsere Honorare beziehen sich auf die Nutzung nach dem Presserecht im Sinne einer Berichterstattung, Servicekosten und erhöhte Produktionskosten (beispielsweise Luft- und Unterwasseraufnahmen, aussergewöhnliche Produktionsaufwände, Aufnahmen mit Fotomodellen) sind nicht Bestandteil unserer Honorarsätze und werden gesondert in Rechnung gestellt; zudem muss die ggf. notwendige Freigabe für Rechte Dritter (beispielsweise für die werbliche Nutzung unserer Bilder – beispielsweise Persönlichkeits-/Kunsturheber-/Marken- oder anderer Folgerechte hierfür) separat eingeholt werden. Die Nutzung unserer Bilder ohne vorhergehende schriftliche Vereinbarung ist mit dem fünffachen Honorarsatz gemäss der marktüblichen Tabellen belegt.
Hinweise zum Bildquellennachweis:
Der Bildquellennachweis (es handelt sich um den Urhebervermerk nach §13 UrhG) wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt. Ein unterlassener Bildquellennachweis wird gemäß den marktüblichen Bedingungen mit 100% Zuschlag auf das Nutzungshonorar berechnet.